Werbeanrufe von Versicherungen
6 Beiträge · 1000 Aufrufe
25.08.2005 · 15:30
Honey
Wird so langsam süchtig
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
Posts: 522
dabei seit: 30.11.2004
Hi,
wer kennt das nicht: Man denkt an nichts böses, wenn das Telefon klingelt, geht ran und es meldet sich eine freundliche Dame von der Versicherung "schiessmichtot" und freut sich abgöttisch den gewünschten Gesprächspartner direkt an der Strippe zu haben
um dann auch gleich für eine SUUUUPER Sache Werbung zu machen bzw. um einen neuen Kunden einzufangen
..
Da ich der Meinung bin, dass sowas sicher schon allen mal passiert ist, hier endlich mal ein gutes Urteil unserer deutschen Rechtssprechung:
Oberlandesgericht Frankfurt: Telefonwerbung belästigt Versicherungsnehmer unzumutbar – 22.08.2005
Versicherungsunternehmen dürfen ihre Privatkunden nur dann zu Werbezwecken anrufen, wenn die Versicherungsnehmer dem Werbeanruf zuvor zugestimmt haben.
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb stellt eine Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung eine unzumutbare Belästigung dar und ist wettbewerbswidrig. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auch dann, wenn zwischen der werbenden Versicherungsgesellschaft und dem telefonisch umworbenen Kunden bereits ein Versicherungsverhältnis besteht. Sofern das Telefongespräch auf den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages oder auch nur auf eine inhaltliche Änderung, insbesondere eine Verlängerung, Ausweitung oder Ergänzung des bestehenden Vertragsverhältnisses abzielt, handelt es sich um eine unzulässige Telefonwerbung.
Etwas anderes gilt nur für Anrufe, die der Klärung von Fragen innerhalb eines bereits bestehenden Versicherungsvertragsverhältnisses, etwa im Zusammenhang mit einer Schadensabwicklung, dienen. Die erforderliche Zustimmung des Kunden wird auch nicht erteilt, indem der Kunde anlässlich des Abschlusses eines Versicherungsvertrags seine Telefonnummer angibt. Dadurch bringt er nur sein Einverständnis mit Anrufen im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses zum Ausdruck. Wollen Versicherungsgesellschaften ihre Kunden zu Werbezwecken anrufen, so müssen sie sich durch entsprechende Erläuterungen in ihren Vertragsformularen die Einwilligung ihrer Kunden hierzu vorab erteilen lassen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21. Juli 2005,
Az: 6 U 175/04
Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgericht Frankfurt vom 18.08.2005
PS.: Falls jemand Fragen dazu hat, oder Probleme mit Firmen die diese "Abzocke am Telefon" durchführen, dann meldet Euch einfach bei mir...Bin da mittlerweile voll dabei, wird auch bald über so etwas ähnliches in den Medien erscheinen...
Greetz Honey
[ Beitrag am 25. August 2005 17:33 bearbeitet von HoneyHornet ]
wer kennt das nicht: Man denkt an nichts böses, wenn das Telefon klingelt, geht ran und es meldet sich eine freundliche Dame von der Versicherung "schiessmichtot" und freut sich abgöttisch den gewünschten Gesprächspartner direkt an der Strippe zu haben
um dann auch gleich für eine SUUUUPER Sache Werbung zu machen bzw. um einen neuen Kunden einzufangen
..Da ich der Meinung bin, dass sowas sicher schon allen mal passiert ist, hier endlich mal ein gutes Urteil unserer deutschen Rechtssprechung:
Oberlandesgericht Frankfurt: Telefonwerbung belästigt Versicherungsnehmer unzumutbar – 22.08.2005
Versicherungsunternehmen dürfen ihre Privatkunden nur dann zu Werbezwecken anrufen, wenn die Versicherungsnehmer dem Werbeanruf zuvor zugestimmt haben.
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb stellt eine Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung eine unzumutbare Belästigung dar und ist wettbewerbswidrig. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auch dann, wenn zwischen der werbenden Versicherungsgesellschaft und dem telefonisch umworbenen Kunden bereits ein Versicherungsverhältnis besteht. Sofern das Telefongespräch auf den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages oder auch nur auf eine inhaltliche Änderung, insbesondere eine Verlängerung, Ausweitung oder Ergänzung des bestehenden Vertragsverhältnisses abzielt, handelt es sich um eine unzulässige Telefonwerbung.
Etwas anderes gilt nur für Anrufe, die der Klärung von Fragen innerhalb eines bereits bestehenden Versicherungsvertragsverhältnisses, etwa im Zusammenhang mit einer Schadensabwicklung, dienen. Die erforderliche Zustimmung des Kunden wird auch nicht erteilt, indem der Kunde anlässlich des Abschlusses eines Versicherungsvertrags seine Telefonnummer angibt. Dadurch bringt er nur sein Einverständnis mit Anrufen im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses zum Ausdruck. Wollen Versicherungsgesellschaften ihre Kunden zu Werbezwecken anrufen, so müssen sie sich durch entsprechende Erläuterungen in ihren Vertragsformularen die Einwilligung ihrer Kunden hierzu vorab erteilen lassen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21. Juli 2005,
Az: 6 U 175/04
Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgericht Frankfurt vom 18.08.2005
PS.: Falls jemand Fragen dazu hat, oder Probleme mit Firmen die diese "Abzocke am Telefon" durchführen, dann meldet Euch einfach bei mir...Bin da mittlerweile voll dabei, wird auch bald über so etwas ähnliches in den Medien erscheinen...
Greetz Honey

[ Beitrag am 25. August 2005 17:33 bearbeitet von HoneyHornet ]
26.08.2005 · 11:35
(editiert 16.03.2008 · 20:50)
dj-dragonfly
Fühlt sich wie zu Hause
Posts: 423
dabei seit: 31.10.2004
x
26.08.2005 · 11:42
Lovely
Administrator
Ort: unter der Brücke gleich links
Posts: 1271
dabei seit: 31.12.2003
so stressig, diese Menschen...
30.08.2005 · 10:48
maverick69
Stammgast
Posts: 193
dabei seit: 30.04.2003
hab ihr auch folgendes schon mal gehabt: telefon klingelt und ein band läuft ab, dass man auf jeden fall was gewonnen hätte, man muss nur kurz ne 0190er nummer zurückrufen.
das nervt mich ohne ende.
war neulich mein ganzer anrufbeantworter zugemüllt.
das nervt mich ohne ende.
war neulich mein ganzer anrufbeantworter zugemüllt.
30.08.2005 · 11:44
Lovely
Administrator
Ort: unter der Brücke gleich links
Posts: 1271
dabei seit: 31.12.2003
hab ihr auch folgendes schon mal gehabt: telefon klingelt und ein band läuft ab, dass man auf jeden fall was gewonnen hätte, man muss nur kurz ne 0190er nummer zurückrufen.
das nervt mich ohne ende.
war neulich mein ganzer anrufbeantworter zugemüllt.
jaaa das ist immer GANZ toll
30.08.2005 · 12:22
Honey
Wird so langsam süchtig
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
Posts: 522
dabei seit: 30.11.2004
In der letzten Zeit bekommen viele Bürger solche
unerwünschten Telefonanrufe - garniert mit der Nachricht, gewonnen zu haben. In manchen Fällen sind diese Anrufe nur aufgezeichnete Ansagen wie diese:
Gewinnberechtigt! Zum Mitspielen verbinden wir sie gerne. Natürlich kostenfrei. Mit einem unserer Mitarbeiter. Dazu drücken sie lediglich auf ihrem Telefon die Taste Null. Viel Glück.
Von wegen kostenfrei. Lässt sich der Anrufer auf das Spiel ein, wird er oftmals aufgefordert, eine 0190er-Nummer zu wählen, um den Gewinn abrufen zu können. Das Gespräch zieht sich in die Länge. Der Preis pro Minute kann zwei Euro und mehr betragen. Landet der Anrufer dann in
einer Warteschleife, können schnell mal zehn bis 15 Euro zusammenkommen.
Außer dem Betreiber der Hotline, gewinnt hier niemand. Anrufer, so der Rat der Verbraucherschützer, sollten deshalb sofort auflegen. Das neu gefasste Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb vom Juli 2004 verbietet
unerwünschte Telefonwerbung und dazu gehören auch solche
Gewinnbenachrichtigungen, so Brigitte Becker von der Verbraucherzentrale Köln:
Telefonwerbung ist nur dann erlaubt, wenn Kunden bereits mit einer Firma geschäftlichen Kontakt hatten und wenn Verbraucher ganz ausdrücklich damit einverstanden waren, von der Firma angerufen zu werden. Wichtig wäre also, wenn man keine ungebetenen Anrufe haben möchte, sollte man
bei allen Unterschriften, die man leistet und bei Verträgen aufs Kleingedruckte achten, denn manchmal unterschreibt man Klausel, in der man zustimmt, solche Anrufe zu bekommen.
Viele "Gewinnanrufe" dienen deshalb oft nur dem Zweck, solche Adressen zu überprüfen, um sie anschließend zu verkaufen. Wer nicht angerufen werden möchte, sollte zum Beispiel bei Preisausschreiben einen solchen Passus im Kleingedruckten unmissverständlich durchstreichen. Wer dennoch belästigt wird, kann sich an die Verbraucherzentralen wenden, rät Brigitte Becker:
Als Verbraucher sollte man Name und Adresse des Anrufers im Gespräch rausbekommen. Dann ist es wichtig, dass man diese Daten mit Angabe des Zeitpunktes, wann man angerufen wurde an die Verbraucherzentralen weitergibt.
Generell hat jeder Telefonteilnehmer das Recht, bei der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation in Bonn zu erfahren, welcher Anbieter hinter einer bestimmten Telefonnummer steckt. Außerdem sind Betreiber einer 0190er- oder 0900er-Nummer dazu verpflichtet, immer auf
die anfallenden Gebühren hinzuweisen. Fehlt dieser Hinweis, besteht keine Verpflichtung, die Gebühren zu bezahlen. Und unseriöse Betreiber müssen damit rechnen, dass ihnen die Lizenz entzogen wird.
Wie schonmal gesagt, wer solche oder ähnliche Probleme oder Fragen dazu hat, gerne mal ne PM oder Mail an mich schicken
Honey
unerwünschten Telefonanrufe - garniert mit der Nachricht, gewonnen zu haben. In manchen Fällen sind diese Anrufe nur aufgezeichnete Ansagen wie diese:
Gewinnberechtigt! Zum Mitspielen verbinden wir sie gerne. Natürlich kostenfrei. Mit einem unserer Mitarbeiter. Dazu drücken sie lediglich auf ihrem Telefon die Taste Null. Viel Glück.
Von wegen kostenfrei. Lässt sich der Anrufer auf das Spiel ein, wird er oftmals aufgefordert, eine 0190er-Nummer zu wählen, um den Gewinn abrufen zu können. Das Gespräch zieht sich in die Länge. Der Preis pro Minute kann zwei Euro und mehr betragen. Landet der Anrufer dann in
einer Warteschleife, können schnell mal zehn bis 15 Euro zusammenkommen.
Außer dem Betreiber der Hotline, gewinnt hier niemand. Anrufer, so der Rat der Verbraucherschützer, sollten deshalb sofort auflegen. Das neu gefasste Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb vom Juli 2004 verbietet
unerwünschte Telefonwerbung und dazu gehören auch solche
Gewinnbenachrichtigungen, so Brigitte Becker von der Verbraucherzentrale Köln:
Telefonwerbung ist nur dann erlaubt, wenn Kunden bereits mit einer Firma geschäftlichen Kontakt hatten und wenn Verbraucher ganz ausdrücklich damit einverstanden waren, von der Firma angerufen zu werden. Wichtig wäre also, wenn man keine ungebetenen Anrufe haben möchte, sollte man
bei allen Unterschriften, die man leistet und bei Verträgen aufs Kleingedruckte achten, denn manchmal unterschreibt man Klausel, in der man zustimmt, solche Anrufe zu bekommen.
Viele "Gewinnanrufe" dienen deshalb oft nur dem Zweck, solche Adressen zu überprüfen, um sie anschließend zu verkaufen. Wer nicht angerufen werden möchte, sollte zum Beispiel bei Preisausschreiben einen solchen Passus im Kleingedruckten unmissverständlich durchstreichen. Wer dennoch belästigt wird, kann sich an die Verbraucherzentralen wenden, rät Brigitte Becker:
Als Verbraucher sollte man Name und Adresse des Anrufers im Gespräch rausbekommen. Dann ist es wichtig, dass man diese Daten mit Angabe des Zeitpunktes, wann man angerufen wurde an die Verbraucherzentralen weitergibt.
Generell hat jeder Telefonteilnehmer das Recht, bei der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation in Bonn zu erfahren, welcher Anbieter hinter einer bestimmten Telefonnummer steckt. Außerdem sind Betreiber einer 0190er- oder 0900er-Nummer dazu verpflichtet, immer auf
die anfallenden Gebühren hinzuweisen. Fehlt dieser Hinweis, besteht keine Verpflichtung, die Gebühren zu bezahlen. Und unseriöse Betreiber müssen damit rechnen, dass ihnen die Lizenz entzogen wird.
Wie schonmal gesagt, wer solche oder ähnliche Probleme oder Fragen dazu hat, gerne mal ne PM oder Mail an mich schicken
Honey
Archiv – neue Antworten sind nicht mehr möglich.