Entscheidung des Bundesgerichtshofes
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29.06.2007 · 06:36
RealFreestyle
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dabei seit: 31.07.2002
Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Forenbetreiber müssen Beleidigungen löschen
Betreiber von Internetforen müssen ehrverletzende Beiträge von ihrer Homepage entfernen - auch wenn sie für den Inhalt der Einträge nicht verantwortlich sind. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag (27.03.07) entschieden.
Schnell ist eine Beleidigung geschrieben
Die Karlsruher Richter verlangen, dass Betreiber der Meinungsforen Beleidigungen löschen müssen - das gelte selbst dann, wenn der Angegriffene den Autor der Äußerung kenne und auch direkt gegen ihn vorgehen könnte. Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, ist er laut BGH in der Pflicht, seine Website von den Vorwürfen zu säubern.
Konkret wurde vor dem BGH ein Fall aus Düsseldorf verhandelt. Vor dem dortigen Landesgericht hatte der Vorstandsvorsitzende eines Vereins geklagt, der sich mit der Bekämpfung von Kinderpornografie und Gewaltdarstellung im Internet befasst. Grund der Klage: In einem Internetforum, das sich ebenfalls mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie beschäftigt, hatten zwei User den Vereinsvorsitzenden als "Pornokönig" und als "dumm" bezeichnet.
Fall geht erneut ans Oberlandesgericht Düsseldorf
Beleidigung oder Meinungsäußerung?
Das Landgericht Düsseldorf hatte der Unterlassungsklage stattgegeben. Im Revisionsverfahren jedoch wies das Oberlandesgericht im April 2006 die Klage in Teilen ab - weil es sich um ein "Meinungsforum" handele, bei dem der Betreiber hinter den Autoren der Beiträge zurücktrete. Von der Betreiberin könne der Kläger hingegen höchstens eine Distanzierung verlangen, nicht aber, dass sie die Inhalte aus dem Forum löscht.
Nach dem Urteil kann der Kläger nun nicht nur gegen den Autor direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen. Weil das Oberlandesgericht Düsseldorf aber noch nicht abschließend entschieden hat, ob beide Äußerungen als ehrverletzend einzustufen sind, muss es noch einmal über den Fall befinden.
Quelle : wdr.de
Forenbetreiber müssen Beleidigungen löschen
Betreiber von Internetforen müssen ehrverletzende Beiträge von ihrer Homepage entfernen - auch wenn sie für den Inhalt der Einträge nicht verantwortlich sind. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag (27.03.07) entschieden.
Schnell ist eine Beleidigung geschrieben
Die Karlsruher Richter verlangen, dass Betreiber der Meinungsforen Beleidigungen löschen müssen - das gelte selbst dann, wenn der Angegriffene den Autor der Äußerung kenne und auch direkt gegen ihn vorgehen könnte. Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, ist er laut BGH in der Pflicht, seine Website von den Vorwürfen zu säubern.
Konkret wurde vor dem BGH ein Fall aus Düsseldorf verhandelt. Vor dem dortigen Landesgericht hatte der Vorstandsvorsitzende eines Vereins geklagt, der sich mit der Bekämpfung von Kinderpornografie und Gewaltdarstellung im Internet befasst. Grund der Klage: In einem Internetforum, das sich ebenfalls mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie beschäftigt, hatten zwei User den Vereinsvorsitzenden als "Pornokönig" und als "dumm" bezeichnet.
Fall geht erneut ans Oberlandesgericht Düsseldorf
Beleidigung oder Meinungsäußerung?
Das Landgericht Düsseldorf hatte der Unterlassungsklage stattgegeben. Im Revisionsverfahren jedoch wies das Oberlandesgericht im April 2006 die Klage in Teilen ab - weil es sich um ein "Meinungsforum" handele, bei dem der Betreiber hinter den Autoren der Beiträge zurücktrete. Von der Betreiberin könne der Kläger hingegen höchstens eine Distanzierung verlangen, nicht aber, dass sie die Inhalte aus dem Forum löscht.
Nach dem Urteil kann der Kläger nun nicht nur gegen den Autor direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen. Weil das Oberlandesgericht Düsseldorf aber noch nicht abschließend entschieden hat, ob beide Äußerungen als ehrverletzend einzustufen sind, muss es noch einmal über den Fall befinden.
Quelle : wdr.de
29.06.2007 · 08:23
Lovely
Administrator
Ort: unter der Brücke gleich links
Posts: 1271
dabei seit: 31.12.2003
halte ich für ne gute Sache 
Aber was ist mit "Fun-Beleidigungen" wenn ich jetzt z.B. zu Real: "du Trottel" sage
aber das gar nich böse meine sondern eher zum Necken, wie ist es dann????

Aber was ist mit "Fun-Beleidigungen" wenn ich jetzt z.B. zu Real: "du Trottel" sage
aber das gar nich böse meine sondern eher zum Necken, wie ist es dann????
29.06.2007 · 08:50
Ich denke das ist in Ordnung, da der Angesprochene (Frank) ja genau weisst wie Du das meinst. Wie das auf aussenstehende wirkt, die Deine Art nicht kennen, ist dann Deine Sache. Ernstgemeinte Äußerungen jedoch (und solche von denen wir denken, dass der Betroffene sie als ernst auffassen könnte!!!) werden wir in Zukunft sofort löschen und den Ersteller ggf. verwarnen, was im Wiederholungsfall bis hin zum Ausschluss aus dem Forum führen kann.
Rechtsansprüche kann auf jeden Fall nur der "Beleidigte" geltend machen. Wenn Frank sich durch "Du Trottel" nicht beleidigt fühlt, weil er weiss, dass Du es nicht ernst meint, besteht auch kein Anlass zu Löschung. Dass muss dann schon der Trott.... äh Frank selbst entscheiden.
Rechtsansprüche kann auf jeden Fall nur der "Beleidigte" geltend machen. Wenn Frank sich durch "Du Trottel" nicht beleidigt fühlt, weil er weiss, dass Du es nicht ernst meint, besteht auch kein Anlass zu Löschung. Dass muss dann schon der Trott.... äh Frank selbst entscheiden.
29.06.2007 · 08:57
Lovely
Administrator
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okay alles klar
ich werde jedenfalls in zukunft vorsichtiger sein mit meinen Beleidigungen
ich werde jedenfalls in zukunft vorsichtiger sein mit meinen Beleidigungen
29.06.2007 · 11:23
g_nay
Wird so langsam süchtig
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dabei seit: 25.01.2007
ja ich finds auch gut aber wäre es nicht besser wenn wir erst gar nicht daran denken irgend jemanden zu beleidigen egal ob es als spass ist oder nicht?
ich denke respekt muss IMMER sein!!!!
ich denke respekt muss IMMER sein!!!!
29.06.2007 · 19:23
ela
Ist öfters hier
Ort: Schutterwald
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dabei seit: 31.12.2005
hehe forenbeleidigungen davon kann ich euch ein liedchenzwitschen^^ hab sowas hinter mir bin mit blauem auge davon gekomme
03.07.2007 · 10:03
Soundlover
Wird so langsam süchtig
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Alter: 59
dabei seit: 31.10.2005
Ich find's Humbug!
Demnächst weiß man gar nicht mehr, was man schreiben darf und was nicht. Jeder ist anders gestrickt und seine Beleidigungsgrenze anders.
Demnächst weiß man gar nicht mehr, was man schreiben darf und was nicht. Jeder ist anders gestrickt und seine Beleidigungsgrenze anders.
03.07.2007 · 23:15
Freestylemoni
Kennt sich schon aus
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dabei seit: 26.01.2007
@ soundlover man muss doch nicht unter die Gürtelgrenze gehen und Vulgär werden, das man mit sowas verletzen kann ist mir nicht egal, Finde diese Entscheidung Korrekt.
LG Moni
LG Moni
04.07.2007 · 07:43
Soundlover
Wird so langsam süchtig
Ort: Behind the screen
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dabei seit: 31.10.2005
Damit wird nur wieder eine Pforte für Rechtsanwälte geöffnet, die schauen wo man vielleich eine Beleidigung findet um den Forenbetreiber abzumahnen.
Bei einem gut gehenden Forum werden Beleidigungen ja eh sofort unterdrückt und mit Verweisen geahndet. Von daher finde ich einen Gesetzestext dazu völlig überflüssig.
Ich kann natürlich nur von Foren berichte, wo ich selber unterwegs bin. Wie es in einem Daniel Kübelb..k oder T..io H..el Forum zugeht, weiß ich nicht
.
Bei einem gut gehenden Forum werden Beleidigungen ja eh sofort unterdrückt und mit Verweisen geahndet. Von daher finde ich einen Gesetzestext dazu völlig überflüssig.
Ich kann natürlich nur von Foren berichte, wo ich selber unterwegs bin. Wie es in einem Daniel Kübelb..k oder T..io H..el Forum zugeht, weiß ich nicht
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