Brennen? Darf ich oder nicht?
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23.09.2003 · 21:04
RealFreestyle
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dabei seit: 31.07.2002
Im Gesetz heißt es: "Privatkopien von offensichtlich illegalen Quellen sind verboten“. Musiktauschbörsen wie zum Beispiel Kazza, wo Musik kostenlos angeboten wird, sind eine solche offensichtlich illegale Quelle. Der Download von den meisten Tauschbörsen ist damit rechtswidrig.
Bei vielen Tauschbörsen bietet man die heruntergeladenen Dateien gleichzeitig anderen Benutzern im Internet an. Der Upload bzw. das Bereithalten für andere Nutzer ist klar illegal, beim Download war die Rechtslage bisher umstritten - die einen sagen legale Privatkopie, die Industrie sagt, Kopien aus illegalen Quellen können keine legale Privatkopie sein.
Mit der Neufassung des Gesetzes muss für angebotene Dateien im Internet vom Anbieter die Lizenz für die Distribution im Internet erworben werden. Faktisch ist damit jetzt in jedem Falle die Nutzung von Tauschbörsen illegal, wenn man sich Dateien up/downloaded, die hierfür nicht freigegeben wurden. Wobei die Frage offen bleiben wird, ob sich die zahlreichen Nutzer der populären Tauschbörsen von diesen Regelungen abschrecken lassen.
Seit dem 13. September legt der Paragraph 95a fest, dass technische Maßnahmen zum Schutz eines Werkes ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht umgangen werden dürfen. Im Klartext: Ist eine DVD oder CD mit einem Kopierschutz versehen, darf sie auch zu privaten Zwecken nicht vervielfältigt werden. Nur noch ungeschützte Medien dürfen für den privaten Gebrauch kopiert werden, beispielsweise als Zweitkopie für das Auto oder für den MP3-Player. Damit der Kunde nicht die Katze im Sack kaufen muss, verlangt die Gesetzesnovelle von den Herstellern, spätestens ab dem 1. November 2003 kopiergeschützte CDs oder DVDs deutlich zu kennzeichnen. Eine geschützte CD ohne Hinweis auf den Kopierschutz kann unter den üblichen Bedingungen umgetauscht werden oder der Kauf rückgängig gemacht werden.
Nicht alles ist verboten:
CDs und DVDs ohne Kopierschutz dürfen laut § 53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu privaten Zwecken kopiert werden. Solche Kopien können auch an Freunde und Verwandte verschenkt werden. Ebenso dürfen geliehene CDs ohne Kopierschutz gebrannt werden. Einzelne Musikstücke von unterschiedlichen CDs zu einem Zusammenschnitt zusammenzustellen bleibt erlaubt.
Weiterhin legal ist der Mitschnitt und das digitale Speichern von Musikstücken aus dem Radio. Hier wird kein Kopierschutz umgangen und die Rechteinhaber der gespielten Musikstücke sind durch die Sender bereits abgegolten. Das gilt auch für Audioaufnahmen (analog) beispielsweise vom CD-Player auf den PC oder MP3-Recorder.
Was blüht trotzigen Raubkopierern? Wer gegen das Kopierverbot verstößt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen, wenn er geknackte CDs zum Beispiel bei Online-Auktionshäusern feilbietet. Schwer bestraft wird auch das Herstellen von illegalen Kopierprogrammen. In Paragraf 108 Urheberrechtsgesetz ist das Strafmaß für diese Fälle festgelegt: Hier drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro oder bis zu drei Jahren Haft.
Wer den Kopierschutz nur für private Zwecke aushebelt, hat keine Strafe vom Gesetzgeber zu befürchten. Das gilt auch für die Weitergabe solcher illegalen Kopien an "persönlich verbundene Personen" – beispielsweise gebrannte CDs für Familienmitglieder oder enge Freunde. Aber: In jedem jeden Fall kann man vom Rechteinhaber privatrechtlich belangt werden, es droht eine unter Umständen erhebliche Schadensersatzklage.
*Auszug aus AOL Ratgeber*
Bei vielen Tauschbörsen bietet man die heruntergeladenen Dateien gleichzeitig anderen Benutzern im Internet an. Der Upload bzw. das Bereithalten für andere Nutzer ist klar illegal, beim Download war die Rechtslage bisher umstritten - die einen sagen legale Privatkopie, die Industrie sagt, Kopien aus illegalen Quellen können keine legale Privatkopie sein.
Mit der Neufassung des Gesetzes muss für angebotene Dateien im Internet vom Anbieter die Lizenz für die Distribution im Internet erworben werden. Faktisch ist damit jetzt in jedem Falle die Nutzung von Tauschbörsen illegal, wenn man sich Dateien up/downloaded, die hierfür nicht freigegeben wurden. Wobei die Frage offen bleiben wird, ob sich die zahlreichen Nutzer der populären Tauschbörsen von diesen Regelungen abschrecken lassen.
Seit dem 13. September legt der Paragraph 95a fest, dass technische Maßnahmen zum Schutz eines Werkes ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht umgangen werden dürfen. Im Klartext: Ist eine DVD oder CD mit einem Kopierschutz versehen, darf sie auch zu privaten Zwecken nicht vervielfältigt werden. Nur noch ungeschützte Medien dürfen für den privaten Gebrauch kopiert werden, beispielsweise als Zweitkopie für das Auto oder für den MP3-Player. Damit der Kunde nicht die Katze im Sack kaufen muss, verlangt die Gesetzesnovelle von den Herstellern, spätestens ab dem 1. November 2003 kopiergeschützte CDs oder DVDs deutlich zu kennzeichnen. Eine geschützte CD ohne Hinweis auf den Kopierschutz kann unter den üblichen Bedingungen umgetauscht werden oder der Kauf rückgängig gemacht werden.
Nicht alles ist verboten:
CDs und DVDs ohne Kopierschutz dürfen laut § 53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu privaten Zwecken kopiert werden. Solche Kopien können auch an Freunde und Verwandte verschenkt werden. Ebenso dürfen geliehene CDs ohne Kopierschutz gebrannt werden. Einzelne Musikstücke von unterschiedlichen CDs zu einem Zusammenschnitt zusammenzustellen bleibt erlaubt.
Weiterhin legal ist der Mitschnitt und das digitale Speichern von Musikstücken aus dem Radio. Hier wird kein Kopierschutz umgangen und die Rechteinhaber der gespielten Musikstücke sind durch die Sender bereits abgegolten. Das gilt auch für Audioaufnahmen (analog) beispielsweise vom CD-Player auf den PC oder MP3-Recorder.
Was blüht trotzigen Raubkopierern? Wer gegen das Kopierverbot verstößt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen, wenn er geknackte CDs zum Beispiel bei Online-Auktionshäusern feilbietet. Schwer bestraft wird auch das Herstellen von illegalen Kopierprogrammen. In Paragraf 108 Urheberrechtsgesetz ist das Strafmaß für diese Fälle festgelegt: Hier drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro oder bis zu drei Jahren Haft.
Wer den Kopierschutz nur für private Zwecke aushebelt, hat keine Strafe vom Gesetzgeber zu befürchten. Das gilt auch für die Weitergabe solcher illegalen Kopien an "persönlich verbundene Personen" – beispielsweise gebrannte CDs für Familienmitglieder oder enge Freunde. Aber: In jedem jeden Fall kann man vom Rechteinhaber privatrechtlich belangt werden, es droht eine unter Umständen erhebliche Schadensersatzklage.
*Auszug aus AOL Ratgeber*
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